Wer in Deutschland Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne erzielt, muss auf diese Kapitalertraege grundsaetzlich Steuern zahlen. Der Staat raumt Sparern jedoch einen jaehrlichen Freibetrag ein, den sogenannten Sparerpauschbetrag. Mit einem korrekt eingerichteten Freistellungsauftrag laesst sich verhindern, dass die Bank diesen Betrag automatisch ans Finanzamt abfuehrt.
Ohne diesen Auftrag zieht das Kreditinstitut die Abgeltungssteuer ab, noch bevor das Geld auf dem Konto landet.
Viele Anleger verschenken diesen Steuervorteil, weil sie den Freistellungsauftrag gar nicht oder falsch eingerichtet haben. Dabei ist das Verfahren unkompliziert und erfordert meist nur wenige Minuten. Die Ersparnis kann sich je nach persoenlicher Situation auf mehrere hundert Euro pro Jahr belaufen. Es lohnt sich also, das Thema einmal grundlich zu verstehen.
Was ist ein Freistellungsauftrag?
Ein Freistellungsauftrag ist eine schriftliche Weisung an Ihre Bank, Kapitalertraege bis zu einem bestimmten Betrag nicht der Abgeltungssteuer zu unterwerfen. Seit dem Jahressteuergesetz 2023 betraegt der gesetzlich festgelegte Sparerpauschbetrag genau 1.000 Euro pro Person und Kalenderjahr.
Fuer zusammen veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften verdoppelt sich dieser Betrag auf 2.000 Euro. Diese Werte gelten unveraendert auch fuer 2025 und 2026.
Liegt kein Freistellungsauftrag vor oder ubersteigen die Ertraege den freigestellten Betrag, werden automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer faellig, hinzu kommen 5,5 Prozent Solidaritaetszuschlag sowie gegebenenfalls Kirchensteuer.
Das kann in der Praxis bedeuten, dass fast 28 Prozent der Kapitalertraege direkt vom Konto abgehen, ohne dass man es aktiv bemerkt.
Folgende Einkommensarten fallen unter den Sparerpauschbetrag und profitieren vom Freistellungsauftrag:
- Zinsertraege aus Tagesgeld, Festgeld, Sparkonten und Anleihen
- Dividenden aus Aktien, Fonds und ETFs
- Kursgewinne beim Verkauf von Wertpapieren
- Ertragsausschuettungen und thesaurierte Ertraege aus Investmentfonds
Freistellungsauftrag auf mehrere Banken aufteilen
Wer Konten oder Depots bei verschiedenen Instituten fuehrt, kann den Freibetrag flexibel aufteilen. Ein Anleger mit einem Tagesgeldkonto bei einer Direktbank und einem Wertpapierdepot bei einem Broker darf den Freibetrag nach eigenem Ermessen verteilen, etwa 400 Euro bei der einen und 600 Euro bei der anderen Institution.
Entscheidend ist, dass die Summe aller Freistellungsauftraege uber alle Banken hinweg den Gesamtfreibetrag von 1.000 Euro (bzw. 2.000 Euro bei Paaren) nicht ubersteigt. Das Finanzamt prueft dies anhand der Steueridentifikationsnummer, die jeder Antragsteller zwingend angeben muss.
Die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) ist eine elfstellige Nummer, die jede in Deutschland gemeldete Person einmalig zugeteilt bekommt und die ein Leben lang unveraendert bleibt. Ohne diese Angabe ist der Freistellungsauftrag rechtlich unwirksam. Wer sie nicht zur Hand hat, findet sie auf dem letzten Einkommensteuerbescheid, dem Schreiben des Bundeszentralamts fuer Steuern oder im Online-Banking-Bereich vieler Banken.
Wichtig fuer Anleger mit mehreren Konten: Eine jaehrliche Ueberpruefung der Aufteilung ist sinnvoll. Wer 600 Euro bei einem Broker freigestellt hat, dort aber kaum noch Ertraege erzielt, verliert wertvollen Freibetrag, der bei einer anderen Bank mit hoeheren Zinsertraegen besser eingesetzt waere.
Schritt fuer Schritt: So richten Sie den Freistellungsauftrag ein
- Steuer-ID bereitlegen: Diese Nummer ist auf dem letzten Einkommensteuerbescheid, dem Schreiben des Bundeszentralamts oder im Online-Banking zu finden.
- Formular auswaehlen: Die meisten Banken bieten das Formular direkt im Online-Banking an. Alternativ kann es in der Filiale ausgefuellt oder per Post eingereicht werden. Viele Direktbanken ermoeglichen die Einrichtung vollstaendig digital in wenigen Minuten.
- Betrag realistisch festlegen: Ueberlegen Sie, welche Ertraege Sie bei diesem Institut im laufenden Jahr voraussichtlich erzielen werden, und stellen Sie den Freibetrag entsprechend ein. Eine zu niedrig angesetzte Summe bedeutet, dass trotz vorhandenem Freibetrag Steuern abgefuehrt werden.
- Auftrag jaehrlich pruefen und anpassen: Ein Freistellungsauftrag kann im laufenden Jahr jederzeit geaendert oder widerrufen werden. Fuer vergangene Kalenderjahre ist keine nachtraegliche Einrichtung mehr moeglich. Zuviel gezahlte Abgeltungssteuer laesst sich dann nur noch ueber die jaehrliche Einkommensteuererklaerung (Anlage KAP) zurueckfordern.
Haeufig gestellte Fragen
Was passiert mit bestehenden Freistellungsauftraegen?
Wer seinen Freistellungsauftrag noch zu Zeiten des alten Pauschbetrags von 801 Euro gestellt hatte, musste nach der Erhoehung 2023 in der Regel nichts unternehmen. Die meisten Banken haben bestehende Auftraege automatisch proportional auf den neuen Betrag angepasst.
Zur Sicherheit lohnt sich ein kurzer Blick ins Online-Banking, ob die aktuell hinterlegte Hoehe dem gewunschten Betrag entspricht.
Kann ich den Freibetrag auch fuer meine Kinder nutzen?
Ja. Auch Minderjaerige haben einen eigenen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr.
Eltern koennen fuer ihre Kinder einen Freistellungsauftrag beim jeweiligen Kreditinstitut stellen. Voraussetzung ist ebenfalls die Angabe der Steuer-ID des Kindes.
Was tue ich, wenn ich meinen Freibetrag uberschreite?
Wenn Ihre Kapitalertraege im Laufe des Jahres den freigestellten Betrag ubersteigen, fuehrt die Bank den Steuerbetrag automatisch ab.
Haben Sie den Sparerpauschbetrag insgesamt nicht ausgeschopft (etwa weil ein anderer Freistellungsauftrag nicht optimal verteilt war), koennen Sie die zuviel gezahlte Steuer im Rahmen der Einkommensteuererklaerung zuruckfordern.
Den Steuervorteil konsequent nutzen
Der Freistellungsauftrag gehoert zu den einfachsten und wirkungsvollsten Moeglichkeiten, legal Steuern zu sparen. Wer ihn noch nicht eingerichtet hat, sollte das baldmoeglichst nachholen, denn jeder Monat ohne Freistellungsauftrag bedeutet Steuern auf Ertraege, die eigentlich steuerfrei bleiben koennten.
Anleger mit mehreren Konten und Depots profitieren besonders davon, die Aufteilung regelmaessig zu uberpruefen und bei Bedarf anzupassen.
Eine smarte Verteilung des Freibetrags, kombiniert mit einer jaehrlichen Kontrolle, ist ein kleiner, aber spurbarer Beitrag zu einer soliden persoenlichen Finanzplanung.